Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen (412.400) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen
- Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen
 - 1. der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, und
 - 2. die Gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat,
 - 1. Dienstleistungen des Kantons Basel-Stadt im Bereiche
 - 1.1. Die kantonalen Amtsstellen erbringen die Dienstleistungen, die
 - 1.2. Dienstleistungen zugunsten der Kinder und der Lehrkräfte erfol-
 - 1.3. Eingeschlossen sind grundsätzlich auch Dienstleistungen, die nach
 - 1.4. Nicht eingeschlossen sind der Bereich des Unterrichtsmaterials
 - 2. Personal
 - 2.1. Die definitiv oder provisorisch angestellten Kindergärtnerinnen,
 - 2.2. Der Gemeinderat setzt die Frist für die Erklärung gemäss Ziff. 2.1.
 - 2.3. Kindergärtnerinnen, die keine Erklärung gemäss Ziff. 2.1 abge-
 - 2.4. Die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Dienstverhält-
 - 2.5. Der Regierungsrat nimmt davon Kenntnis, dass die Gemeinde
 - 3. Schlussbestimmungen
 - 3.1. Die Vereinbarung tritt sofort in Kraft.
 - 3.2. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Dauer.
 - 3.3. Die Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt in Kraft, dass der Ein-
 - 3.4. Die Vereinbarung wird in fünf Originalen gefertigt und unter-