Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des... (830.300) 
                
                
            INHALT
Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
- Geschäftsreglement für die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
 - Art. 1 Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Gebäudeversiche-
 - Art. 5 Der Direktor wohnt den Sitzungen der Verwaltungskommission mit be-
 - Art. 7 Die Beschlüsse der Verw altungskommission werden durch den Präsiden-
 - Art. 8 Dieses Reglement tr itt am 1. Januar 1994 in Kraft.