LogSystFachwBAProFV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme (LogSystFachwBAProFV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme (Logistiksystemfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - LogSystFachwBAProFV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
 - § 2 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
 - § 4 Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“
 - § 5 Prüfungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“
 - § 6 Prüfungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“
 - § 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
 - § 8 Form und Ablauf der Prüfung
 - § 9 Schriftliche Prüfung
 - § 10 Mündliche Prüfung
 - § 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
 - § 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
 - § 14 Zeugnisse
 - § 15 Wiederholung der Prüfung
 - § 16 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
 - § 17 Übergangsvorschriften
 - § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
 - Anlage 2 (zu § 14) Zeugnisinhalte