Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder d... (419.107) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder der Sekundarstufe II
- Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder der Sekundarstufe II
 - Art. 1 Anwendungsbereich
 - Art. 2 Ausbildungsziel
 - Art. 3 Ausbildungsmodalitäten
 - Art. 4 Ausbildungsdauer
 - Art. 5 ECTS-Kreditpunkte (European Credit Transfer System)
 - Art. 6 Zusammenarbeit
 - Art. 7 Ausbildungskommission für den Unterricht auf der Sekundar -
 - Art. 8 Allgemeine Bedingungen
 - Art. 9 Fächer mit kantonaler Anerkennung
 - Art. 10 Kenntnis der Hauptunterrichtssprache
 - Art. 11 Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse
 - Art. 12 Formelle Bedingungen
 - Art. 13 Vorrang bei der Zulassung
 - Art. 14 Akademisches Jahr
 - Art. 15 Ausführungsbestimmungen
 - Art. 16 Studienpläne
 - Art. 17 Besondere Organisation bestimmter Ausbildungsbereiche
 - Art. 18 Berücksichtigung der bereits absolvierten Studien
 - Art. 20 Zertifizierung der Module
 - Art. 21 Bedingungen für das Bestehen
 - Art. 22 Definitives Nichtbestehen und Ausschluss
 - Art. 23 Inhalt der Abschlussprüfungen
 - Art. 24 Bedingungen für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen
 - Art. 25 Ablauf der Abschlussprüfungen
 - Art. 26 Jurys der Abschlussprüfungen
 - Art. 27 Rolle der Ausbildungskommission bei den Abschlussprüfungen
 - Art. 28 Bezeichnung
 - Art. 29 Präsenz und Teilnahme an den Modulen
 - Art. 30 Studiengebühr und Kosten
 - Art. 31 Teilnahmerecht
 - Art. 32 Sanktionen
 - Art. 33 Ausbildung
 - Art. 34 Zulassung zur Ausbildung als Praktikumslehrperson
 - Art. 35 Auftrag
 - Art. 36 Übernahme der Ausbildungskosten
 - Art. 37 Verfügbarkeit
 - Art. 38 Vertrag über die Betreuung eines Praktikanten und Entlohnung
 - Art. 39 Einsprache und Rechtsmittel
 - Art. 40 Zertifizierungen durch Qualifikation
 - Art. 41 Bedingungen für das Bestehen