Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (455.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele
 - Art. 1 Zuständige Stelle des Kantons
 - Art. 2 Eröffnen der Bewilligung
 - Art. 3 Bewilligungsgesuch
 - Art. 4 b) zusätzliche Angaben für eine Kleinlotterie mit Geldpreisen
 - Art. 5 c) zusätzliche Angaben für eine lokale Sportwette
 - Art. 6 Abtretung eines Anteils aus dem Kleinlotterie-Kontingent
 - Art. 7 Genehmigung des Verkaufs von Losen für eine ausserkantonale Klein -