Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze (550.104) 
                
                
            INHALT
Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze
- Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze
 - Art. 1 Wer einen Polizeieinsatz verursacht oder verlangt, hat die vom Justiz - , Pol i-
 - Art. 3 Die Kantonspolizei erhebt folgende Gebühren bei der Abgage von Beric hten
 - Art. 4
 - Art. 6 Die Tarife (Kosten und Gebühren) und die vorerwähnten Entschädigungen
 - Art. 7 Der vorliegende Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in