VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf (10.5121) 
                
                
            INHALT
VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf
- VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf
 - Artikel 1 Jedes Ausreissen, Ausgraben, Feilbieten, gewerbsmässige Versenden und überhaupt das massenhafte Pflücken der nach Artikel 2 und 3 hiernach
 - Artikel 2 Es gelten als absolut geschützte Pflanzen mit totalem Pflückverbot: Breitblättriger Rohrkolben Maiglöcklein, Maieriesli Türkenbund Feuerlilie Gelbe Schwertlilie Sibirische Schwertlilie Angebrannte Orchis Rotes Waldvögelein Fliegenorchis Bienenorchis Typha latifolia
 - Artikel 9 Diese Vollzugsbestimmungen treten sofort in Kraft 4