VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (1.4123) 
                
                
            INHALT
VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- VERORDNUNG über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
 - Artikel 1 Diese Verordnung führt die für den Erwerb des Kantons- und Gemeinde -
 - Artikel 2 Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen
 - Artikel 3 Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
 - Artikel 4 Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
 - Artikel 5 Respektierung der Werte der Bundesverfassung
 - Artikel 6 Sprachnachweis
 - Artikel 7 Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
 - Artikel 8 Förderung der Integration der Familienmitglieder
 - Artikel 9 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
 - Artikel 10 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Artikel 11 Inkrafttreten