2. FlGDV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. FlGDV)
- Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)
 - § 1 Antrag auf Zulassung als Klassifizierungsunternehmen
 - § 2 Antragsinhalt
 - § 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
 - § 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
 - § 5 Zulassung von Klassifizierern
 - § 6 Zulassungsantrag
 - § 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
 - § 8 Prüfungskommission
 - § 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
 - § 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
 - § 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
 - § 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
 - § 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
 - § 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung
 - Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung
 - Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Inhalt des Ausbildungskurses