WPG 
                
                
            INHALT
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)
- Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziel des Gesetzes
 - § 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - Teil 2
 - Wärmeplanung und Wärmepläne
 - Abschnitt 1
 - Pflicht zur Wärmeplanung
 - § 4 Pflicht zur Wärmeplanung
 - § 5 Bestehender Wärmeplan
 - Abschnitt 2
 - Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
 - § 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
 - § 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
 - § 8 Energieinfrastrukturplanungen
 - § 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
 - Abschnitt 3
 - Datenverarbeitung
 - § 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
 - § 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
 - § 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung
 - Abschnitt 4
 - Durchführung der Wärmeplanung
 - § 13 Ablauf der Wärmeplanung
 - § 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
 - § 15 Bestandsanalyse
 - § 16 Potenzialanalyse
 - § 17 Zielszenario
 - § 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
 - § 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
 - § 20 Umsetzungsstrategie
 - § 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
 - § 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
 - Abschnitt 5
 - Wärmeplan
 - § 23 Wärmeplan
 - § 24 Anzeige des Wärmeplans
 - § 25 Fortschreibung des Wärmeplans
 - Abschnitt 6
 - Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
 - § 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
 - § 27 Rechtswirkung der Entscheidung
 - § 28 Transformation von Gasverteilernetzen
 - Teil 3
 - Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
 - § 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
 - § 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
 - § 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
 - § 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
 - Teil 4
 - Schlussbestimmungen
 - § 33 Verordnungsermächtigungen
 - § 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
 - § 35 Evaluation
 - Anlage 1 (zu § 15) Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
 - Anlage 2 (zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
 - Anlage 3 (zu § 32) Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32