Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Sch... (0.814.012.177.6) 
                
                
            INHALT
Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay
- Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay
 - Art. 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Ziel
 - Art. 3 Umweltintegrität
 - Art. 4 Nachhaltige Entwicklung
 - Art. 5 Genehmigung
 - Art. 6 Form der Genehmigung
 - Art. 7 Monitoring, Verifizierung und Begutachtung
 - Art. 8 Anerkennung der Übertragung
 - Art. 9 Register
 - Art. 10 Entsprechende Berichtigungen
 - Art. 11 Jährliche Berichterstattung
 - Art. 12 Zweijährliche Berichterstattung
 - Art. 13 Ausschluss von Doppelzählungen im Zusammenhang mit der internationalen Klimafinanzierung
 - Art. 14 Zuständige Behörden
 - Art. 15 Gemeinsames Anliegen
 - Art. 16 Inkrafttreten
 - Art. 17 Änderungen
 - Art. 18 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 19 Kündigung dieses Abkommens
 - Art. 20 Suspendierung der Anerkennung von Übertragungen
 - Art. 21 Beendigung