WpI-InhKontrollV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes 1 (WpI-InhKontrollV)
- Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes1 (Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung - WpI-InhKontrollV)
 - Eingangsformel
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zielunternehmen
 - § 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
 - § 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
 - § 4 Kapital- und Stimmrechtsanteile
 - Abschnitt 2
 - Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
 - § 5 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
 - § 6 Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben
 - § 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
 - § 8 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
 - Abschnitt 3
 - Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
 - § 9 Anzeige der Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
 - § 10 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
 - § 11 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 12 Inkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular WpI-EENP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
 - Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
 - Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) Formular WpI-Z Anlage Nr. _ _
 - Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) Formular WpI-KB Anlage Nr. _ _ 1
 - Anlage 5 (zu § 9 Absatz 1) Formular WpI-AV Anzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung (Anzeige nach § 24 Absatz 2 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes)