Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur... (0.671.1) 
                
                
            INHALT
Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- Multilaterales 2 Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
 - 1. Teil: Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken
 - Art. 1 Geltungsbereich des Übereinkommens
 - Art. 2 Auslegung von Ausdrücken
 - 2. Teil: Hybride Gestaltungen
 - Art. 3 Transparente Rechtsträger
 - Art. 4 Rechtsträger mit doppelter Ansässigkeit
 - Art. 5 Anwendung von Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
 - 3. Teil: Abkommensmissbrauch
 - Art. 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens
 - Art. 7 Verhinderung von Abkommensmissbrauch
 - Art. 8 Transaktionen zur Übertragung von Dividenden
 - Art. 9 Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht
 - Art. 10 Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder ‑gebieten gelegene Betriebsstätten
 - Art. 11 Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen Personen
 - 4. Teil: Umgehung des Betriebsstättenstatus
 - Art. 12 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle und ähnliche Strategien
 - Art. 13 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch die Ausnahme bestimmter Tätigkeiten
 - Art. 14 Aufteilung von Verträgen
 - Art. 15 Bestimmung des Begriffs der mit einem Unternehmen eng verbundenen Person
 - 5. Teil: Verbesserung der Streitbeilegung
 - Art. 16 Verständigungsverfahren
 - Art. 17 Gegenberichtigung
 - 6. Teil: Schiedsverfahren
 - Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des 6. Teils
 - Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
 - Art. 20 Bestellung der Schiedsrichter
 - Art. 21 Vertraulichkeit von Schiedsverfahren
 - Art. 22 Regelung eines Falles vor Abschluss des Schiedsverfahrens
 - Art. 23 Art des Schiedsverfahrens
 - Art. 24 Verständigung auf eine andere Regelung
 - Art. 25 Kosten von Schiedsverfahren
 - Art. 26 Vereinbarkeit
 - 7. Teil: Schlussbestimmungen
 - Art. 27 Unterzeichnung und Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
 - Art. 28 Vorbehalte
 - Art. 29 Notifikationen
 - Art. 30 Nachträgliche Änderungen von unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen
 - Art. 31 Konferenz der Vertragsparteien
 - Art. 32 Auslegung und Durchführung
 - Art. 33 Änderungen
 - Art. 34 Inkrafttreten
 - Art. 35 Wirksamwerden
 - Art. 36 Wirksamwerden des 6. Teils
 - Art. 37 Rücktritt
 - Art. 38 Verhältnis zu Protokollen
 - Art. 39 Depositar
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 13. März 2023 ¹⁹
 - Vorbehalte und Notifikationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
 - Zu Art. 2 Auslegung von Ausdrücken
 - Zu Art. 3 Transparente Rechtsträger
 - Zu Art. 4 Rechtsträger mit doppelter Ansässigkeit
 - Zu Art. 5 Anwendung von Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung
 - Zu Art. 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens
 - Zu Art. 7 Verhinderung von Abkommensmissbrauch
 - Zu Art. 8 Transaktionen zur Übertragung von Dividenden
 - Zu Art. 9 Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht
 - Zu Art. 10 Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder ‑gebieten gelegene Betriebsstätten
 - Zu Art. 11 Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen Personen
 - Zu Art. 12 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch Kommissionärsmodelle und ähnliche Strategien
 - Zu Art. 13 Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus durch die Ausnahme bestimmter Tätigkeiten
 - Zu Art. 14 Aufteilung von Verträgen
 - Zu Art. 15 Bestimmung des Begriffs der mit einem Unternehmen eng verbundenen Person
 - Zu Art. 16 Verständigungsverfahren
 - Zu Art. 17 Gegenberichtigung
 - Zu Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des 6. Teils
 - Zu Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
 - Zu Art. 24 Verständigung auf eine andere Regelung
 - Zu Art. 26 Vereinbarkeit
 - Zu Art. 28 Vorbehalte
 - Zu Art. 35 Wirksamwerden