FKüAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche* (FKüAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche* (Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung - FKüAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 6 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Zwischenprüfung
 - § 7 Zeitpunkt
 - § 8 Inhalt
 - § 9 Prüfungsbereich
 - Abschnitt 3
 - Abschlussprüfung
 - § 10 Zeitpunkt
 - § 11 Inhalt
 - § 12 Prüfungsbereiche
 - § 13 Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“
 - § 14 Prüfungsbereich „Produkte und Lagerhaltung“
 - § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche