KochAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (KochAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (Kochausbildungsverordnung - KochAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 6 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 8 Inhalt des Teiles 1
 - § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
 - § 10 Inhalt des Teiles 2
 - § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
 - § 12 Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
 - § 13 Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
 - § 14 Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
 - § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
 - § 18 Inhalt der Zusatzqualifikation
 - § 19 Prüfung der Zusatzqualifikation
 - Abschnitt 4
 - Weitere Berufsausbildung
 - § 20 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
 - § 21 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nicht bestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
 - Abschnitt 5
 - Schlussvorschriften
 - § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
 - Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche