ZVSAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung * (ZVSAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung* (Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung - ZVSAusbV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 6 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 8 Inhalt des Teiles 1
 - § 9 Prüfungsbereiche des Teiles 1
 - § 10 Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
 - § 11 Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
 - § 12 Inhalt des Teiles 2
 - § 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2
 - § 14 Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
 - § 15 Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
 - § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Weitere Berufsausbildung
 - § 19 Anrechnung von Ausbildungszeiten
 - Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung