FeinOAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin* (FeinOAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin* (Feinoptikerausbildungsverordnung - FeinOAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Gesellen- oder Abschlussprüfung
 - § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 7 Inhalt des Teiles 1
 - § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
 - § 9 Prüfungsbereich „Herstellen von planoptischen Bauteilen“
 - § 10 Prüfungsbereich „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“
 - § 11 Inhalt des Teiles 2
 - § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
 - § 13 Prüfungsbereich „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“
 - § 14 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
 - § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin