Kfz-EEV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission 1 (Kfz-EEV)
- Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission1 (Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung - Kfz-EEV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Schlussformel
 - § 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
 - § 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
 - § 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
 - § 5 Inkrafttreten