KraftstoffLBV 
                
                
            INHALT
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (KraftstoffLBV)
- Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung - KraftstoffLBV)
 - Eingangsformel
 - 1. Abschnitt
 - Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
 - § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
 - § 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
 - § 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
 - 2. Abschnitt
 - Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
 - § 4 Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
 - § 5 Zuteilungskürzungen durch Verordnung
 - § 6 Antragsberechtigte
 - 3. Abschnitt
 - Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
 - § 7 Anträge von Privatpersonen
 - § 8 Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
 - § 9 Anträge der öffentlichen Hand
 - § 10 Antragszeiträume
 - § 11 Vorabausgabe von Bezugscheinen
 - 4. Abschnitt
 - Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
 - § 12 Grundmenge für Kraftfahrzeuge
 - § 13 Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
 - 5. Abschnitt
 - Zuständigkeiten
 - § 14 Zuständige Stellen
 - 6. Abschnitt
 - Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
 - § 15 Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
 - § 16 Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
 - 7. Abschnitt
 - Vorschriften für Kraftstoffhändler
 - § 17 Lieferpflicht
 - § 18 Ablieferung von Bezugscheinen
 - § 19 Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
 - 8. Abschnitt
 - Ordnungswidrigkeiten
 - § 20 Ordnungswidrigkeiten
 - 9. Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 21 (weggefallen)
 - § 22 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3