WpIG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG)
- Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - Abschnitt 1
 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
 - § 3 Ausnahmen
 - § 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
 - Abschnitt 2
 - Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
 - § 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
 - § 6 Sofortige Vollziehbarkeit
 - § 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
 - § 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
 - Abschnitt 3
 - Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
 - § 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
 - § 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
 - § 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
 - § 12 Verschwiegenheitspflicht
 - Abschnitt 4
 - Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
 - § 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
 - § 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 2
 - Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
 - Abschnitt 1
 - Erlaubnis
 - § 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
 - § 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
 - § 17 Anfangskapital
 - § 18 Versagung der Erlaubnis
 - § 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
 - Abschnitt 2
 - Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
 - § 20 Geschäftsleiter
 - § 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
 - § 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
 - § 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
 - Abschnitt 3
 - Inhaber bedeutender Beteiligungen
 - § 24 Anzeige
 - § 25 Beurteilungszeitraum
 - § 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
 - § 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
 - Abschnitt 4
 - Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
 - § 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
 - § 29 Bezeichnungsschutz
 - § 30 Registervorschriften
 - Kapitel 3
 - Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
 - § 31 Information über die Sicherungseinrichtung
 - § 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
 - Kapitel 4
 - Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
 - § 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
 - § 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
 - § 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
 - § 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
 - § 37 Verbotene Geschäfte
 - Kapitel 5
 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
 - Abschnitt 1
 - Grundlagen der Solvenzaufsicht
 - § 38 Anwendungsbereich
 - § 39 Internes Kapital und liquide Mittel
 - § 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
 - § 41 Interne Unternehmensführung
 - § 42 Länderspezifische Berichterstattung
 - § 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
 - § 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
 - § 45 Risikosteuerung
 - § 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 2
 - Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
 - § 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
 - § 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
 - Abschnitt 3
 - Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
 - § 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
 - § 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
 - § 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
 - § 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
 - § 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
 - § 54 Veröffentlichungspflichten
 - § 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
 - Abschnitt 4
 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
 - Unterabschnitt 1
 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
 - § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
 - § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
 - § 58 Aufsichtskollegien
 - § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
 - § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
 - Unterabschnitt 2
 - Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
 - § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
 - § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
 - § 63 Gemischte Holdinggesellschaften
 - Abschnitt 5
 - Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
 - § 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
 - § 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
 - § 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
 - § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
 - § 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
 - § 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
 - Kapitel 6
 - Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
 - Abschnitt 1
 - Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
 - § 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
 - § 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
 - § 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
 - Abschnitt 2
 - Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
 - § 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
 - § 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
 - § 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
 - Kapitel 7
 - Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
 - § 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
 - § 77 Prüferbestellung und Anzeige
 - § 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 7a
 - DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
 - § 78a Zuständigkeit
 - § 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
 - § 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
 - Kapitel 8
 - Maßnahmen bei Gefahr
 - § 79 Maßnahmen bei Gefahr
 - § 80 Sonderbeauftragter
 - § 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
 - Kapitel 9
 - Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
 - § 82 Strafvorschriften
 - § 83 Bußgeldvorschriften
 - § 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
 - § 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
 - Kapitel 10
 - Übergangsvorschriften
 - § 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute