Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (0.747.305.15) 
                
                
            INHALT
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
 - Teil I Einleitung
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
 - Teil II Küstenmeer und Anschlusszone
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 2 Rechtsstatus des Küstenmeers, des Luftraums über dem Küstenmeer und des Meeresbodens und Meeresuntergrunds des Küstenmeers
 - Abschnitt 2: Grenzen des Küstenmeers
 - Art. 3 Breite des Küstenmeers
 - Art. 4 Seewärtige Grenze des Küstenmeers
 - Art. 5 Normale Basislinie
 - Art. 6 Riffe
 - Art. 7 Gerade Basislinien
 - Art. 8 Innere Gewässer
 - Art. 9 Flussmündungen
 - Art. 10 Buchten
 - Art. 11 Häfen
 - Art. 12 Reeden
 - Art. 13 Trockenfallende Erhebungen
 - Art. 14 Kombination von Methoden zur Festlegung von Basislinien
 - Art. 15 Abgrenzung des Küstenmeers zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
 - Art. 16 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
 - Abschnitt 3: Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer
 - Unterabschnitt A: Regeln für alle Schiffe
 - Art. 17 Recht der friedlichen Durchfahrt
 - Art. 18 Bedeutung der Durchfahrt
 - Art. 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt
 - Art. 20 Unterseeboote und andere Unterwasserfahrzeuge
 - Art. 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche Durchfahrt
 - Art. 22 Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete im Küstenmeer
 - Art. 23 Fremde Schiffe mit Kernenergieantrieb und Schiffe, die nukleare oder sonstige ihrer Natur nach gefährliche oder schädliche Stoffe befördern
 - Art. 24 Pflichten des Küstenstaats
 - Art. 25 Schutzrechte des Küstenstaats
 - Art. 26 Gebühren, die von fremden Schiffen erhoben werden können
 - Unterabschnitt B: Regeln für Handelsschiffe und für Staatsschiffe, die Handelszwecken dienen
 - Art. 27 Strafgerichtsbarkeit an Bord eines fremden Schiffes
 - Art. 28 Zivilgerichtsbarkeit in Bezug auf fremde Schiffe
 - Unterabschnitt C: Regeln für Kriegsschiffe und sonstige Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen
 - Art. 29 Definition der Kriegsschiffe
 - Art. 30 Nichteinhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats durch Kriegsschiffe
 - Art. 31 Verantwortlichkeit des Flaggenstaats für Schäden, die ein Kriegsschiff oder ein sonstiges Staatsschiff, das anderen als Handelszwecken dient, verursacht
 - Art. 32 Immunitäten der Kriegsschiffe und der sonstigen Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen
 - Abschnitt 4: Anschlusszone
 - Art. 33 Anschlusszone
 - Teil III Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 34 Rechtsstatus der Gewässer von Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
 - Art. 35 Geltungsbereich dieses Teiles
 - Art. 36 Durch Hohe See oder ausschliessliche Wirtschaftszonen führende Seewege in Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
 - Abschnitt 2: Transitdurchfahrt
 - Art. 37 Geltungsbereich dieses Abschnitts
 - Art. 38 Recht der Transitdurchfahrt
 - Art. 39 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während der Transitdurchfahrt
 - Art. 40 Forschungs- und Vermessungsarbeiten
 - Art. 41 Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete in Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
 - Art. 42 Gesetze und sonstige Vorschriften der Meerengenanliegerstaaten zur Transitdurchfahrt
 - Art. 43 Navigationshilfen, Sicherheitsanlagen und andere Einrichtungen sowie Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung
 - Art. 44 Pflichten der Meerengenanliegerstaaten
 - Abschnitt 3: Friedliche Durchfahrt
 - Art. 45 Friedliche Durchfahrt
 - Teil IV Archipelstaaten
 - Art. 46 Begriffsbestimmungen
 - Art. 47 Archipelbasislinien
 - Art. 48 Messung der Breite des Küstenmeers, der Anschlusszone, der ausschliesslichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
 - Art. 49 Rechtsstatus der Archipelgewässer, des Luftraums über den Archipelgewässern sowie ihres Meeresbodens und Meeresuntergrunds
 - Art. 50 Abgrenzung der inneren Gewässer
 - Art. 51 Bestehende Übereinkünfte, herkömmliche Fischereirechte und vorhandene unterseeische Kabel
 - Art. 52 Recht der friedlichen Durchfahrt
 - Art. 53 Recht der Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen
 - Art. 54 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschifffahrtswegen
 - Teil V Ausschliessliche Wirtschaftszone
 - Art. 55 Besondere Rechtsordnung der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 56 Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 57 Breite der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 58 Rechte und Pflichten anderer Staaten in der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 59 Grundlage für die Lösung von Konflikten über die Zuweisung von Rechten und Hoheitsbefugnissen in der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 60 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke in der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Art. 61 Erhaltung der lebenden Ressourcen
 - Art. 62 Nutzung der lebenden Ressourcen
 - Art. 63 Bestände, die innerhalb der ausschliesslichen Wirtschaftszonen mehrerer Küstenstaaten oder sowohl innerhalb der ausschliesslichen Wirtschaftszone als auch in einem seewärts an sie angrenzenden Gebiet vorkommen
 - Art. 64 Weit wandernde Arten
 - Art. 65 Meeressäugetiere
 - Art. 66 Anadrome Bestände
 - Art. 67 Katadrome Arten
 - Art. 68 Sesshafte Arten
 - Art. 69 Recht der Binnenstaaten
 - Art. 70 Recht der geographisch benachteiligten Staaten
 - Art. 71 Nichtanwendbarkeit der Artikel 69 und 70
 - Art. 72 Einschränkungen der Übertragung von Rechten
 - Art. 73 Durchsetzung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats
 - Art. 74 Abgrenzung der ausschliesslichen Wirtschaftszone zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
 - Art. 75 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
 - Teil VI Festlandsockel
 - Art. 76 Definition des Festlandsockels
 - Art. 77 Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel
 - Art. 78 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel sowie Rechte und Freiheiten anderer Staaten
 - Art. 79 Unterseeische Kabel und Rohrleitungen auf dem Festlandsockel
 - Art. 80 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel
 - Art. 81 Bohrarbeiten auf dem Festlandsockel
 - Art. 82 Zahlungen und Leistungen aus der Ausbeutung des Festlandsockels jenseits von 200 Seemeilen
 - Art. 83 Abgrenzung des Festlandsockels zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
 - Art. 84 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
 - Art. 85 Anlage von Tunneln
 - Teil VII Hohe See
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 86 Anwendung dieses Teiles
 - Art. 87 Freiheit der Hohen See
 - Art. 88 Bestimmung der Hohen See für friedliche Zwecke
 - Art. 89 Ungültigkeit von Souveränitätsansprüchen über die Hohe See
 - Art. 90 Recht der Schifffahrt
 - Art. 91 Staatszugehörigkeit der Schiffe
 - Art. 92 Rechtsstellung der Schiffe
 - Art. 93 Schiffe, welche die Flagge der Vereinten Nationen, ihrer Spezialorganisationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation führen
 - Art. 94 Pflichten des Flaggenstaats
 - Art. 95 Immunität von Kriegsschiffen auf Hoher See
 - Art. 96 Immunität von Schiffen, die im Staatsdienst ausschliesslich für andere als Handelszwecke genutzt werden
 - Art. 97 Strafgerichtsbarkeit in Bezug auf Zusammenstösse oder andere mit der Führung eines Schiffes zusammenhängende Ereignisse
 - Art. 98 Pflicht zur Hilfeleistung
 - Art. 99 Verbot der Beförderung von Sklaven
 - Art. 100 Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei
 - Art. 101 Definition der Seeräuberei
 - Art. 102 Seeräuberei durch ein Kriegsschiff, Staatsschiff oder staatliches Luftfahrzeug, dessen Besatzung gemeutert hat
 - Art. 103 Definition eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
 - Art. 104 Beibehaltung oder Verlust der Staatszugehörigkeit eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
 - Art. 105 Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
 - Art. 106 Haftung für Aufbringen ohne hinreichenden Grund
 - Art. 107 Schiffe und Luftfahrzeuge, die zum Aufbringen wegen Seeräuberei berechtigt sind
 - Art. 108 Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen
 - Art. 109 Nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus
 - Art. 110 Recht zum Betreten
 - Art. 111 Recht der Nacheile
 - Art. 112 Recht zum Legen unterseeischer Kabel und Rohrleitungen
 - Art. 113 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung
 - Art. 114 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung durch Eigentümer eines anderen unterseeischen Kabels oder einer anderen unterseeischen Rohrleitung
 - Art. 115 Entschädigung für Verluste, die durch die Vermeidung der Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung entstanden sind
 - Abschnitt 2: Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen der Hohen See
 - Art. 116 Recht zur Fischerei auf Hoher See
 - Art. 117 Pflicht der Staaten, in Bezug auf ihre Angehörigen Massnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen
 - Art. 118 Zusammenarbeit der Staaten bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen
 - Art. 119 Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See
 - Art. 120 Meeressäugetiere
 - Teil VIII Ordnung der Inseln
 - Art. 121 Ordnung der Inseln
 - Teil IX Umschlossene oder halbumschlossene Meere
 - Art. 122 Definition
 - Art. 123 Zusammenarbeit der Anliegerstaaten von umschlossenen oder halbumschlossenen Meeren
 - Teil X Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit
 - Art. 124 Begriffsbestimmungen
 - Art. 125 Recht auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit
 - Art. 126 Ausschluss der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel
 - Art. 127 Zölle, Steuern und sonstige Abgaben
 - Art. 128 Freizonen und andere Zollerleichterungen
 - Art. 129 Zusammenarbeit beim Bau und bei der Verbesserung von Verkehrsmitteln
 - Art. 130 Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Verzögerungen oder sonstigen Schwierigkeiten technischer Art im Transitverkehr
 - Art. 131 Gleichbehandlung in Seehäfen
 - Art. 132 Gewährung grösserer Transiterleichterungen
 - Teil XI Das Gebiet
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 133 Begriffsbestimmungen
 - Art. 134 Geltungsbereich dieses Teiles
 - Art. 135 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet
 - Abschnitt 2: Für das Gebiet geltende Grundsätze
 - Art. 136 Gemeinsames Erbe der Menschheit
 - Art. 137 Rechtsstatus des Gebiets und seiner Ressourcen
 - Art. 138 Allgemeines Verhalten der Staaten in Bezug auf das Gebiet
 - Art. 139 Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Übereinkommens und Haftung für Schäden
 - Art. 140 Nutzen für die Menschheit
 - Art. 141 Nutzung des Gebiets für ausschliesslich friedliche Zwecke
 - Art. 142 Rechte und berechtigte Interessen der Küstenstaaten
 - Art. 143 Wissenschaftliche Meeresforschung
 - Art. 144 Weitergabe von Technologie
 - Art. 145 Schutz der Meeresumwelt
 - Art. 146 Schutz des menschlichen Lebens
 - Art. 147 Vereinbarkeit der Tätigkeiten im Gebiet mit anderen Tätigkeiten in der Meeresumwelt
 - Art. 148 Teilnahme von Entwicklungsstaaten an Tätigkeiten im Gebiet
 - Art. 149 Archäologische und historische Gegenstände
 - Abschnitt 3: Erschliessung der Ressourcen im Gebiet
 - Art. 150 Leitsätze für die Tätigkeiten im Gebiet
 - Art. 151 Leitsätze für die Produktion
 - Art. 152 Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Behörde
 - Art. 153 System der Erforschung und Ausbeutung
 - Art. 154 Regelmässige Überprüfung
 - Art. 155 Die Überprüfungskonferenz
 - Abschnitt 4: Die Behörde
 - Unterabschnitt A: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 156 Errichtung der Behörde
 - Art. 157 Charakter und wesentliche Grundsätze der Behörde
 - Art. 158 Organe der Behörde
 - Unterabschnitt B: Die Versammlung
 - Art. 159 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung
 - Art. 160 Befugnisse und Aufgaben
 - Unterabschnitt C: Der Rat
 - Art. 161 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung
 - Art. 162 Befugnisse und Aufgaben
 - Art. 163 Organe des Rates
 - Art. 164 Die Kommission für wirtschaftliche Planung
 - Art. 165 Die Rechts- und Fachkommission
 - Unterabschnitt D: Das Sekretariat
 - Art. 166 Das Sekretariat
 - Art. 167 Das Personal der Behörde
 - Art. 168 Internationaler Charakter des Sekretariats
 - Art. 169 Konsultation und Zusammenarbeit mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen
 - Unterabschnitt E: Das Unternehmen
 - Art. 170 Das Unternehmen
 - Unterabschnitt F: Finanzielle Regelungen der Behörde
 - Art. 171 Finanzielle Mittel der Behörde
 - Art. 172 Jahreshaushalt der Behörde
 - Art. 173 Ausgaben der Behörde
 - Art. 174 Befugnis der Behörde zur Kreditaufnahme
 - Art. 175 Jährliche Rechnungsprüfung
 - Unterabschnitt G: Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 176 Rechtsstellung
 - Art. 177 Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 178 Immunität von der Gerichtsbarkeit
 - Art. 179 Immunität von Durchsuchung und jeder sonstigen Form des Zugriffs
 - Art. 180 Befreiung von Beschränkungen, Vorschriften, Kontrollen und Moratorien
 - Art. 181 Archive und amtlicher Nachrichtenverkehr der Behörde
 - Art. 182 Vorrechte und Immunitäten bestimmter im Rahmen der Behörde tätiger Personen
 - Art. 183 Befreiung von Steuern und Zöllen
 - Unterabschnitt H: Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten der Mitglieder
 - Art. 184 Suspendierung der Ausübung des Stimmrechts
 - Art. 185 Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten aus der Mitgliedschaft
 - Abschnitt 5: Beilegung von Streitigkeiten und Gutachten
 - Art. 186 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs
 - Art. 187 Zuständigkeit der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
 - Art. 188 Verweisung von Streitigkeiten an eine Sonderkammer des Internationalen Seegerichtshofs, eine Ad-hoc- Kammer der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten oder Unterwerfung unter ein bindendes Handelsschiedsverfahren
 - Art. 189 Begrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der Beschlüsse der Behörde
 - Art. 190 Teilnahme und Auftreten der befürwortenden Vertragsstaaten in Verfahren
 - Art. 191 Gutachten
 - Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 192 Allgemeine Verpflichtung
 - Art. 193 Souveränes Recht der Staaten auf Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen
 - Art. 194 Massnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt
 - Art. 195 Verpflichtung, keine Schäden oder Gefahren zu verlagern und keine Art der Verschmutzung in eine andere umzuwandeln
 - Art. 196 Anwendung von Technologien oder Zuführung fremder oder neuer Arten
 - Abschnitt 2: Weltweite und regionale Zusammenarbeit
 - Art. 197 Zusammenarbeit auf weltweiter oder regionaler Ebene
 - Art. 198 Benachrichtigung über unmittelbar bevorstehende oder tatsächliche Schäden
 - Art. 199 Notfallpläne gegen Verschmutzung
 - Art. 200 Studien, Forschungsprogramme und Austausch von Informationen und Daten
 - Art. 201 Wissenschaftliche Kriterien für die Ausarbeitung von Vorschriften
 - Abschnitt 3: Technische Hilfe
 - Art. 202 Wissenschaftliche und technische Hilfe an Entwicklungsstaaten
 - Art. 203 Vorrangige Behandlung der Entwicklungsstaaten
 - Abschnitt 4: Ständige Überwachung und ökologische Beurteilung
 - Art. 204 Ständige Überwachung der Gefahren und der Auswirkungen der Verschmutzung
 - Art. 205 Veröffentlichung von Berichten
 - Art. 206 Beurteilung möglicher Auswirkungen von Tätigkeiten
 - Abschnitt 5: Internationale Regeln und innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt
 - Art. 207 Verschmutzung vom Land aus
 - Art. 208 Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden, die unter nationale Hoheitsbefugnisse fallen
 - Art. 209 Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet
 - Art. 210 Verschmutzung durch Einbringen
 - Art. 211 Verschmutzung durch Schiffe
 - Art. 212 Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft
 - Abschnitt 6: Durchsetzung
 - Art. 213 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung vom Land aus
 - Art. 214 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden
 - Art. 215 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet
 - Art. 216 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung durch Einbringen
 - Art. 217 Durchsetzung durch Flaggenstaaten
 - Art. 218 Durchsetzung durch Hafenstaaten
 - Art. 219 Massnahmen betreffend die Seetüchtigkeit von Schiffen zur Vermeidung von Verschmutzung
 - Art. 220 Durchsetzung durch Küstenstaaten
 - Art. 221 Massnahmen zur Vermeidung von Verschmutzung durch Seeunfälle
 - Art. 222 Durchsetzung in Bezug auf Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft
 - Abschnitt 7: Schutzbestimmungen
 - Art. 223 Massnahmen zur Erleichterung der Verfahren
 - Art. 224 Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen
 - Art. 225 Pflicht zur Vermeidung nachteiliger Folgen bei der Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen
 - Art. 226 Untersuchung fremder Schiffe
 - Art. 227 Nichtdiskriminierung in Bezug auf fremde Schiffe
 - Art. 228 Aussetzung und Beschränkungen im Fall von Strafverfahren
 - Art. 229 Einleitung zivilgerichtlicher Verfahren
 - Art. 230 Geldstrafen und Wahrung der anerkannten Rechte des Angeklagten
 - Art. 231 Benachrichtigung des Flaggenstaats und anderer betroffener Staaten
 - Art. 232 Haftung der Staaten auf Grund von Durchsetzungsmassnahmen
 - Art. 233 Schutzbestimmungen in Bezug auf Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen
 - Abschnitt 8: Eisbedeckte Gebiete
 - Art. 234 Eisbedeckte Gebiete
 - Abschnitt 9: Verantwortlichkeit und Haftung
 - Art. 235 Verantwortlichkeit und Haftung
 - Abschnitt 10: Staatenimmunität
 - Art. 236 Staatenimmunität
 - Abschnitt 11: Verpflichtungen auf Grund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt
 - Art. 237 Verpflichtungen auf Grund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt
 - Teil XIII Wissenschaftliche Meeresforschung
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 238 Recht auf wissenschaftliche Meeresforschung
 - Art. 239 Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung
 - Art. 240 Allgemeine Grundsätze für die Durchführung der wissenschaftlichen Meeresforschung
 - Art. 241 Nichtanerkennung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung als Rechtsgrundlage für Ansprüche
 - Abschnitt 2: Internationale Zusammenarbeit
 - Art. 242 Förderung der internationalen Zusammenarbeit
 - Art. 243 Schaffung günstiger Bedingungen
 - Art. 244 Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen und Kenntnissen
 - Abschnitt 3: Durchführung und Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung
 - Art. 245 Wissenschaftliche Meeresforschung im Küstenmeer
 - Art. 246 Wissenschaftliche Meeresforschung in der ausschliesslichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
 - Art. 247 Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung, die von internationalen Organisationen oder unter ihrer Schirmherrschaft durchgeführt werden
 - Art. 248 Informationspflicht gegenüber dem Küstenstaat
 - Art. 249 Pflicht zur Erfüllung bestimmter Auflagen
 - Art. 250 Mitteilungen über Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung
 - Art. 251 Allgemeine Kriterien und Richtlinien
 - Art. 252 Stillschweigende Zustimmung
 - Art. 253 Unterbrechung oder Einstellung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung
 - Art. 254 Rechte benachbarter Binnenstaaten und geographisch benachteiligter Staaten
 - Art. 255 Massnahmen zur Erleichterung der wissenschaftlichen Meeresforschung und zur Unterstützung von Forschungsschiffen
 - Art. 256 Wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet
 - Art. 257 Wissenschaftliche Meeresforschung in der Wassersäule jenseits der Grenzen der ausschliesslichen Wirtschaftszone
 - Abschnitt 4: Anlagen und Ausrüstungen für die wissenschaftliche Forschung in der Meeresumwelt
 - Art. 258 Aufstellung und Nutzung
 - Art. 259 Rechtsstatus
 - Art. 260 Sicherheitszonen
 - Art. 261 Nichtbehinderung auf Schifffahrtswegen
 - Art. 262 Kennzeichnungen und Warnsignale
 - Abschnitt 5: Verantwortlichkeit und Haftung
 - Art. 263 Verantwortlichkeit und Haftung
 - Abschnitt 6: Beilegung von Streitigkeiten und einstweilige Massnahmen
 - Art. 264 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 265 Einstweilige Massnahmen
 - Teil XIV Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 266 Förderung der Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie
 - Art. 267 Schutz berechtigter Interessen
 - Art. 268 Grundlegende Ziele
 - Art. 269 Massnahmen zur Erreichung der grundlegenden Ziele
 - Abschnitt 2: Internationale Zusammenarbeit
 - Art. 270 Formen der internationalen Zusammenarbeit
 - Art. 271 Richtlinien, Kriterien und Normen
 - Art. 272 Koordinierung internationaler Programme
 - Art. 273 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Behörde
 - Art. 274 Ziele der Behörde
 - Abschnitt 3: Nationale und regionale Zentren für Meereswissenschaft und -technologie
 - Art. 275 Errichtung nationaler Zentren
 - Art. 276 Errichtung regionaler Zentren
 - Art. 277 Aufgaben der regionalen Zentren
 - Abschnitt 4: Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen
 - Art. 278 Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen
 - Teil XV Beilegung von Streitigkeiten
 - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 279 Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel
 - Art. 280 Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Parteien gewählten friedlichen Mittel
 - Art. 281 Verfahren für den Fall, dass keine Beilegung durch die Parteien erzielt worden ist
 - Art. 282 Verpflichtungen aus allgemeinen, regionalen oder zweiseitigen Übereinkünften
 - Art. 283 Verpflichtung zum Meinungsaustausch
 - Art. 284 Vergleich
 - Art. 285 Anwendung dieses Abschnitts auf nach Teil XI unterbreitete Streitigkeiten
 - Abschnitt 2: Obligatorische Verfahren, die zu bindenden Entscheidungen führen
 - Art. 286 Anwendung der Verfahren nach diesem Abschnitt
 - Art. 287 Wahl des Verfahrens
 - Art. 288 Zuständigkeit
 - Art. 289 Sachverständige
 - Art. 290 Vorläufige Massnahmen
 - Art. 291 Zugang
 - Art. 292 Sofortige Freigabe von Schiffen und Besatzungen
 - Art. 293 Anwendbares Recht
 - Art. 294 Vorverfahren
 - Art. 295 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel
 - Art. 296 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen
 - Abschnitt 3: Grenzen und Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
 - Art. 297 Grenzen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
 - Art. 298 Fakultative Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
 - Art. 299 Recht der Parteien auf Vereinbarung eines Verfahrens
 - Teil XVI Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 300 Treu und Glauben und Rechtsmissbrauch
 - Art. 301 Friedliche Nutzung der Meere
 - Art. 302 Preisgabe von Informationen
 - Art. 303 Im Meer gefundene archäologische und historische Gegenstände
 - Art. 304 Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden
 - Teil XVII Schlussbestimmungen
 - Art. 305 Unterzeichnung
 - Art. 306 Ratifikation und förmliche Bestätigung
 - Art. 307 Beitritt
 - Art. 308 Inkrafttreten
 - Art. 309 Vorbehalte und Ausnahmen
 - Art. 310 Erklärungen
 - Art. 311 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und internationalen Übereinkünften
 - Art. 312 Änderung
 - Art. 313 Änderung durch vereinfachtes Verfahren
 - Art. 314 Änderungen der Bestimmungen dieses Übereinkommens, die sich ausschliesslich auf Tätigkeiten im Gebiet beziehen
 - Art. 315 Änderungen: Unterzeichnung, Ratifikation, Beitritt und verbindliche Wortlaute
 - Art. 316 Inkrafttreten von Änderungen
 - Art. 317 Kündigung
 - Art. 318 Status der Anlagen
 - Art. 319 Depositar
 - Art. 320 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Anlage I
 - Weit wandernde Arten
 - Anlage II
 - Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 8
 - Art. 9
 - Anlage III
 - Grundbedingungen für die Prospektion, Erforschung und Ausbeutung
 - Art. 1 Eigentumsrechte an Mineralien
 - Art. 2 Prospektion
 - Art. 3 Erforschung und Ausbeutung
 - Art. 4 Vom Antragsteller zu erfüllende Voraussetzungen
 - Art. 5 Weitergabe von Technologie
 - Art. 6 Bestätigung der Arbeitspläne
 - Art. 7 Auswahl zwischen Antragstellern auf Erteilung von Produktionsgenehmigungen
 - Art. 8 Reservierung von Feldern
 - Art. 9 Tätigkeiten in reservierten Feldern
 - Art. 10 Bevorzugung und Vorrang von Antragstellern
 - Art. 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen
 - Art. 12 Vom Unternehmen durchgeführte Tätigkeiten
 - Art. 13 Finanzielle Bestimmungen der Verträge
 - Art. 14 Weitergabe von Daten
 - Art. 15 Ausbildungsprogramme
 - Art. 16 Ausschliessliches Recht zur Erforschung und Ausbeutung
 - Art. 17 Regeln, Vorschriften und Verfahren der Behörde
 - Art. 18 Strafen
 - Art. 19 Vertragsänderung
 - Art. 20 Übertragung von Rechten und Pflichten
 - Art. 21 Anwendbares Recht
 - Art. 22 Verantwortlichkeit
 - Anlage IV
 - Satzung des Unternehmens
 - Art. 1 Ziele
 - Art. 2 Beziehungen zur Behörde
 - Art. 3 Haftungsbeschränkung
 - Art. 4 Aufbau
 - Art. 5 Verwaltungsrat
 - Art. 6 Befugnisse und Aufgaben des Verwaltungsrats
 - Art. 7 Generaldirektor und sonstiges Personal des Unternehmens
 - Art. 8 Sitz
 - Art. 9 Berichte und Finanzabschlüsse
 - Art. 10 Zuweisung der Nettoeinnahmen
 - Art. 11 Finanzen
 - Art. 12 Arbeiten
 - Art. 13 Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten
 - Anlage V
 - Vergleich
 - Abschnitt 1: Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 1
 - Art. 1 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 2 Liste der Schlichter
 - Art. 3 Bildung der Vergleichskommission
 - Art. 4 Verfahren
 - Art. 5 Gütliche Beilegung
 - Art. 6 Aufgaben der Kommission
 - Art. 7 Bericht
 - Art. 8 Beendigung
 - Art. 9 Vergütungen und Kosten
 - Art. 10 Recht der Parteien auf Modifikation des Verfahrens
 - Abschnitt 2: Obligatorische Unterwerfung unter ein Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 3
 - Art. 11 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 12 Nichtbeantwortung oder Weigerung, sich dem Vergleichsverfahren zu unterwerfen
 - Art. 13 Zuständigkeit
 - Art. 14 Anwendung des Abschnitts 1
 - Anlage VI
 - Statut des internationalen Seegerichtshofs
 - Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
 - Abschnitt 1: Organisation des Gerichtshofs
 - Art. 2 Zusammensetzung
 - Art. 3 Mitglieder
 - Art. 4 Benennungen und Wahlen
 - Art. 5 Amtszeit
 - Art. 6 Frei gewordene Sitze
 - Art. 7 Unvereinbare Tätigkeiten
 - Art. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme der Mitglieder an einer bestimmten Sache
 - Art. 9 Folge des Wegfalls der erforderlichen Voraussetzungen
 - Art. 10 Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 11 Feierliche Erklärung der Mitglieder
 - Art. 12 Präsident, Vizepräsident und Kanzler
 - Art. 13 Beschlussfähigkeit
 - Art. 14 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
 - Art. 15 Sonderkammern
 - Art. 16 Regeln des Gerichtshofs
 - Art. 17 Staatsangehörigkeit der Mitglieder
 - Art. 18 Vergütung der Mitglieder
 - Art. 19 Kosten des Gerichtshofs
 - Abschnitt 2: Zuständigkeit
 - Art. 20 Zugang zum Gerichtshof
 - Art. 21 Zuständigkeit
 - Art. 22 Unterbreitung von Streitigkeiten auf Grund sonstiger Übereinkünfte
 - Art. 23 Anwendbares Recht
 - Abschnitt 3: Verfahren
 - Art. 24 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 25 Vorläufige Massnahmen
 - Art. 26 Verhandlungen
 - Art. 27 Prozessführung
 - Art. 28 Nichterscheinen
 - Art. 29 Mehrheit für die Entscheidung
 - Art. 30 Urteil
 - Art. 31 Antrag auf Intervention
 - Art. 32 Recht auf Intervention in Fällen der Auslegung oder Anwendung
 - Art. 33 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen
 - Art. 34 Kosten
 - Abschnitt 4: Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
 - Art. 35 Zusammensetzung
 - Art. 36 Ad-hoc- Kammern
 - Art. 37 Zugang zur Kammer
 - Art. 38 Anwendbares Recht
 - Art. 39 Vollstreckung der Entscheidungen der Kammer
 - Art. 40 Anwendbarkeit anderer Abschnitte dieser Anlage
 - Abschnitt 5: Änderungen
 - Art. 41 Änderungen
 - Anlage VII
 - Schiedsverfahren
 - Art. 1 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 2 Liste der Schiedsrichter
 - Art. 3 Bildung des Schiedsgerichts
 - Art. 4 Aufgaben des Schiedsgerichts
 - Art. 5 Verfahren
 - Art. 6 Pflichten der Streitparteien
 - Art. 7 Kosten
 - Art. 8 Erforderliche Mehrheit für die Entscheidungen
 - Art. 9 Nichterscheinen
 - Art. 10 Schiedsspruch
 - Art. 11 Endgültigkeit des Schiedsspruchs
 - Art. 12 Auslegung oder Durchführung des Schiedsspruchs
 - Art. 13 Anwendung auf andere Rechtsträger als Vertragsstaaten
 - Anlage VIII
 - Besonderes Schiedsverfahren
 - Art. 1 Einleitung des Verfahrens
 - Art. 2 Sachverständigenlisten
 - Art. 3 Bildung des besonderen Schiedsgerichts
 - Art. 4 Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 5 Feststellung des Sachverhalts
 - Anlage IX
 - Teilnahme internationaler Organisationen
 - Art. 1 Bestimmung des Begriffs «internationale Organisation»
 - Art. 2 Unterzeichnung
 - Art. 3 Förmliche Bestätigung und Beitritt
 - Art. 4 Umfang der Teilnahme sowie Rechte und Pflichten
 - Art. 5 Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen
 - Art. 6 Verantwortlichkeit und Haftung
 - Art. 7 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 8 Anwendbarkeit des Teiles XVII
 - Geltungsbereich am 13. Juni 2024 ⁶
 - Vorbehalte und Erklärungen