ZFdG 
                
                
            INHALT
Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG)
- Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Organisation
 - § 1 Zollfahndungsdienst
 - § 2 Zentralstelle
 - Kapitel 2
 - Aufgaben
 - § 3 Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
 - § 4 Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt
 - § 5 Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter
 - § 6 Behördlicher Eigenschutz
 - § 7 Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz
 - Kapitel 3
 - Befugnisse
 - Abschnitt 1
 - Befugnisse des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
 - Unterabschnitt 1
 - Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
 - § 8 Allgemeine Datenverarbeitung
 - § 9 Befragung und Auskunftspflicht
 - § 10 Bestandsdatenauskunft
 - § 11 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
 - § 12 Daten zu anderen Personen
 - § 13 Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
 - § 14 Daten für Zwecke der Ausschreibung
 - § 14a Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle
 - § 15 Zollfahndungsinformationssystem
 - § 16 Unterrichtung der Zentralstelle
 - § 17 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
 - § 18 Abgleich personenbezogener Daten
 - § 19 Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
 - § 20 Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken
 - Unterabschnitt 2
 - Datenübermittlung durch die Zentralstelle
 - § 21 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
 - § 22 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 23 Datenübermittlung im internationalen Bereich
 - § 24 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
 - Unterabschnitt 3
 - Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
 - § 25 Weisungsrecht
 - Abschnitt 2
 - Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
 - Unterabschnitt 1
 - Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
 - § 26 Allgemeine Datenverarbeitung
 - § 27 Verarbeitungsbeschränkungen
 - § 28 Kennzeichnung
 - § 29 Befragung und Auskunftspflicht
 - § 30 Bestandsdatenauskunft
 - § 31 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
 - § 32 Daten zu anderen Personen
 - § 33 Daten für Zwecke der Ausschreibung
 - § 33a Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle
 - § 34 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
 - § 35 Daten aus Strafverfahren
 - § 36 Abgleich personenbezogener Daten
 - § 37 Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
 - § 38 Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken
 - Unterabschnitt 2
 - Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
 - § 39 Allgemeine Befugnisse
 - § 40 Sicherstellung
 - § 41 Verwahrung
 - § 42 Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung
 - § 43 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
 - § 44 Durchsuchung von Personen
 - § 45 Durchsuchung von Sachen
 - § 46 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
 - § 47 Besondere Mittel der Datenerhebung
 - § 48 Gerichtliche Anordnung
 - § 49 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
 - § 50 Gerichtliche Zuständigkeit
 - § 51 Löschung
 - Unterabschnitt 4
 - Strafverfolgung
 - § 52 Befugnisse bei Ermittlungen
 - Unterabschnitt 5
 - Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
 - § 53 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
 - § 54 Identitätsfeststellung
 - § 55 Prüfung von mitzuführenden Dokumenten
 - § 56 Durchsuchung von Personen und Sachen
 - § 57 Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
 - § 58 Platzverweisung
 - § 59 Sicherstellung
 - § 60 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
 - § 61 Gewahrsam
 - § 62 Besondere Mittel der Datenerhebung
 - Unterabschnitt 6
 - Sicherung der Behörden des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz
 - § 63 Behördlicher Eigenschutz
 - § 64 Sicherheitsüberprüfung
 - Unterabschnitt 7
 - Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
 - § 65 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
 - § 66 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 67 Datenübermittlung im internationalen Bereich
 - § 68 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
 - Unterabschnitt 8
 - Ergänzende Vorschriften
 - § 69 Unterstützung durch andere Behörden
 - § 70 Unterstützung anderer Behörden
 - Abschnitt 3
 - Besondere Befugnisse des Zollkriminalamtes
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
 - § 71 Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
 - § 72 Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs
 - § 73 Kernbereich privater Lebensgestaltung
 - § 74 Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit
 - § 75 Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften
 - § 76 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt
 - § 77 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
 - § 78 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten
 - § 79 Verschwiegenheitspflicht
 - § 80 Unterrichtung des Deutschen Bundestages
 - Unterabschnitt 3
 - Zeugenschutz
 - § 81 Zeugenschutzmaßnahmen
 - Abschnitt 4
 - Verfahrensregelungen
 - § 82 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger
 - § 83 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
 - Kapitel 4
 - Datenschutz und Datensicherheit
 - Abschnitt 1
 - Datenschutzaufsicht
 - § 84 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 - Abschnitt 2
 - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
 - § 85 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten
 - § 86 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten
 - § 87 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 - Abschnitt 3
 - Datenschutzrechtliche Verantwortung
 - § 88 Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
 - § 89 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten
 - Abschnitt 4
 - Errichtungsanordnung
 - § 90 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme
 - Abschnitt 5
 - Pflichten des Zollfahndungsdienstes
 - § 91 Protokollierung
 - § 92 Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen
 - § 93 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
 - § 94 Benachrichtigung bei Ausschreibungen
 - § 95 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
 - § 96 Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
 - § 97 Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten
 - § 98 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
 - § 99 Automatisiertes Abrufverfahren
 - Abschnitt 6
 - Rechte der betroffenen Person
 - § 100 Rechte der betroffenen Person
 - Kapitel 5
 - Schlussvorschriften
 - § 101 Entschädigung für Leistungen
 - § 102 Schadensausgleich
 - § 103 Schadensersatz in Informationssystemen
 - § 104 Einschränkung von Grundrechten
 - § 105 Strafvorschriften
 - § 106 Bußgeldvorschriften
 - § 107 Verordnungsermächtigung
 - § 108 Übergangsvorschrift