RVG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Höhe der Vergütung
 - § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
 - § 3a Vergütungsvereinbarung
 - § 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
 - § 4a Erfolgshonorar
 - § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
 - § 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
 - § 6 Mehrere Rechtsanwälte
 - § 7 Mehrere Auftraggeber
 - § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
 - § 9 Vorschuss
 - § 10 Berechnung
 - § 11 Festsetzung der Vergütung
 - § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
 - § 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
 - § 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
 - § 12c Rechtsbehelfsbelehrung
 - Abschnitt 2
 - Gebührenvorschriften
 - § 13 Wertgebühren
 - § 14 Rahmengebühren
 - § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
 - § 15a Anrechnung einer Gebühr
 - Abschnitt 3
 - Angelegenheit
 - § 16 Dieselbe Angelegenheit
 - § 17 Verschiedene Angelegenheiten
 - § 18 Besondere Angelegenheiten
 - § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
 - § 20 Verweisung, Abgabe
 - § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
 - Abschnitt 4
 - Gegenstandswert
 - § 22 Grundsatz
 - § 23 Allgemeine Wertvorschrift
 - § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
 - § 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
 - § 23c Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
 - § 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
 - § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
 - § 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
 - § 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
 - § 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
 - § 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
 - § 29a Gegenstandswert in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
 - § 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
 - § 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
 - § 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
 - § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
 - § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
 - § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
 - Abschnitt 5
 - Außergerichtliche Beratung und Vertretung
 - § 34 Beratung, Gutachten und Mediation
 - § 35 Hilfeleistung in Steuersachen
 - § 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
 - Abschnitt 6
 - Gerichtliche Verfahren
 - § 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
 - § 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
 - § 38a Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
 - § 39 Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
 - § 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
 - § 41 Besonderer Vertreter
 - § 41a Vertreter des Musterklägers
 - Abschnitt 7
 - Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
 - § 42 Feststellung einer Pauschgebühr
 - § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
 - Abschnitt 8
 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
 - § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
 - § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
 - § 46 Auslagen und Aufwendungen
 - § 47 Vorschuss
 - § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
 - § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
 - § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
 - § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
 - § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
 - § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
 - § 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
 - § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
 - § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
 - § 56 Erinnerung und Beschwerde
 - § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
 - § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
 - § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
 - § 59a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
 - Abschnitt 9
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 59b Bekanntmachung von Neufassungen
 - § 60 Übergangsvorschrift
 - § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
 - § 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
 - Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Vergütungsverzeichnis
 - Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)