3. WindSeeV 
                
                
            INHALT
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (3. WindSeeV)
- Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung - 3. WindSeeV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Teil 2
 - Feststellung der Eignung
 - Kapitel 1
 - Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
 - § 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
 - Kapitel 2
 - Vorgaben für das spätere Vorhaben
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - Unterabschnitt 1
 - Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
 - § 4 Monitoring
 - § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
 - § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
 - § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
 - § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
 - § 9 Abfälle
 - § 10 Korrosionsschutz
 - § 11 Anlagenkühlung
 - § 12 Abwasser
 - § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
 - § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
 - § 15 Dieselgeneratoren
 - § 16 Kolk- und Kabelschutz
 - Unterabschnitt 2
 - Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
 - § 17 Kennzeichnung
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 18 Seeraumbeobachtung
 - § 19 Bauweise
 - § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
 - § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
 - § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
 - § 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
 - Unterabschnitt 4
 - Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
 - § 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
 - § 25 Hubschrauberlandedeck
 - § 26 Flugkorridore
 - Unterabschnitt 5
 - Sicherheit und Gesundheitsschutz
 - § 27 Grundsatz
 - § 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
 - § 29 Eingriff in den Baugrund
 - § 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
 - § 31 Sonstige Pflichten
 - Unterabschnitt 6
 - Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
 - § 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
 - § 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
 - Unterabschnitt 7
 - Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
 - § 34 Konstruktion
 - § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
 - Abschnitt 2
 - Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
 - § 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
 - Teil 3
 - Feststellung der zu installierenden Leistung
 - § 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
 - Teil 4
 - Schlussbestimmungen
 - § 38 Inkrafttreten