Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
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 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich und Zusatzbezeichnung
 - § 2 Aufbau und Besuchsdauer
 - § 3 Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeentscheidung
 - § 4 Anmeldung
 - § 5 (aufgehoben)
 - § 6 Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
 - § 7 Feststellungsprüfung in der Fremdsprache
 - § 7a Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache und Anerkennung der Herkunftssprache
 - § 8 Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg
 - § 9 Beendigung des Schulverhältnisses
 - Abschnitt 2 Unterrichtsorganisation
 - § 10 Klassen- und Kursbildung
 - § 11 Unterrichtszeit
 - Abschnitt 3 Vorkurs und Einführungsphase
 - § 12 Grundlagen der Leistungsbewertung
 - § 13 Bewertung von Leistungen
 - § 14 Klassenarbeiten
 - § 14a Pflichtbereich und Wahlbereich
 - § 15 Halbjahresinformationen und Zeugnisse
 - § 16 Versetzung
 - § 17 Nichtversetzung und Wiederholung
 - Abschnitt 4 Kursphase, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
 - § 18 Aufgabenfelder
 - § 19 Leistungskursfächer
 - § 20 Grundkursfächer
 - § 21 Ersetzungs- und Ergänzungsregelung
 - § 22 Klausuren und Komplexe Leistungen
 - § 23 Gesamtqualifikation
 - § 24 Leistungsanforderungen und Abiturprüfungsfächer
 - § 25 Zulassung
 - § 26 Bestehen der Abiturprüfung und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
 - Abschnitt 5 Abiturprüfung für Schulfremde
 - § 27 Abiturprüfung für Schulfremde
 - Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
 - § 28 Andere Rechtsvorschriften
 - § 29 Übergangsregelungen
 - § 30 Inkrafttreten und Außerkrafttreten