POSoz-DRV-MD 
                
                
            INHALT
Verordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten (POSoz-DRV-MD)
- Verordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten (POSoz-DRV-MD)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt: Geltungsbereich, Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Errichtung
 - § 3 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen
 - § 3a Prüferdelegationen
 - § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
 - § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 6 Geschäftsführung
 - § 7 Verschwiegenheit
 - Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung
 - § 8 Prüfungstermine
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung
 - § 10 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
 - § 11 Zulassung zur Prüfung
 - § 12 Entscheidung über die Zulassung
 - Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung
 - § 13 Zuordnung der Prüfungsbewerber
 - § 14 Prüfungsgegenstand
 - § 15 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
 - § 16 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
 - § 17 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
 - § 18 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen
 - § 19 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
 - § 20 Prüfungsaufgaben
 - § 21 Nichtöffentlichkeit
 - § 22 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
 - § 23 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 25 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
 - § 26 Bewertungsschlüssel
 - § 27 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
 - § 28 Ergebnisniederschrift
 - § 29 Teilnahme an der mündlichen Prüfung
 - § 30 Ergänzungsprüfung
 - § 31 Feststellung des Prüfungsergebnisses
 - § 32 Prüfungszeugnis
 - § 33 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
 - Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung
 - § 34 Wiederholungsprüfung
 - Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - § 35 Rechtsbehelfsbelehrung
 - § 36 Prüfungsunterlagen
 - § 37 Übergangsregelungen
 - § 38 Inkrafttreten