POKfB 
                
                
            INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (POKfB)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (POKfB)
 - zuletzt geändert durch Ziffer 7 der Verordnung vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) mit Wirkung vom 1. August 2021
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
 - § 1 Prüfungsorgane
 - § 2 Errichtung der Prüfungsausschüsse
 - § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Abschlussprüfung
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung externer Teilnehmer
 - § 10 Anmeldung zur Abschlussprüfung
 - § 11 Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung
 - Abschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 12 Prüfungszweck
 - § 13 Gegenstand und Gliederung des Teils 1 der Abschlussprüfung
 - § 14 Gegenstand und Gliederung des Teils 2 der Abschlussprüfung
 - § 15 Ergänzungsprüfung
 - § 16 Prüfungsvergünstigungen
 - § 17 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 18 Anonymitätsprinzip
 - § 19 Ablauf der Abschlussprüfung
 - § 20 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 21 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 22 Niederschrift
 - Abschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen, Beschluss und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
 - § 23 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 24 Beschluss des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
 - § 25 Bescheinigung und Prüfungszeugnis
 - § 26 Nicht bestandene Abschlussprüfung
 - Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
 - § 27 Wiederholung der Abschlussprüfung
 - Abschnitt 6 Umschulung
 - § 28 Umschulung
 - Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
 - § 29 Zusatzqualifikation
 - § 30 Prüfungsunterlagen
 - § 31 Übergangsregelung
 - § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Genehmigung