Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
 - § 1 Regelungsbereich, Adressaten, Ausbildungsziel, Befähigung
 - § 2 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Bewertung der Leistungen
 - § 4 Einstellung, Dienstbezeichnungen
 - § 5 Durchführung der Ausbildung
 - § 6 Dienstaufsicht, Urlaub
 - § 7 Verhinderung, Rücktritt, Versäumnis bei Prüfungen
 - § 8 Täuschung, Ordnungsverstöße bei Prüfungen
 - Abschnitt 2 Erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
 - Unterabschnitt 1 Ausbildung und Prüfung
 - § 9 Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung
 - § 10 Berufspraktische Ausbildung
 - § 11 Tätigkeitsnachweis, Ausbildungszeugnis für die berufspraktische Ausbildung
 - § 12 Fachstudium Verwaltungswissenschaft
 - § 13 Fachstudium Archivwissenschaft
 - Unterabschnitt 2 Staatsprüfung
 - § 14 Ziel und Inhalt der Staatsprüfung
 - § 15 Prüfungsausschuss
 - § 16 Zulassung zur Prüfung
 - § 17 Schriftführung
 - § 18 Archivarische Probearbeit
 - § 19 Schriftliche Abschlussprüfung
 - § 20 Bewertung der Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
 - § 21 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
 - § 22 Mündliche Abschlussprüfung
 - § 23 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
 - § 24 Folgen der bestandenen Staatsprüfung
 - § 25 Wiederholung der Staatsprüfung
 - § 26 Prüfungserleichterungen
 - § 27 Mängel im Prüfungsverfahren
 - Abschnitt 3 Zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
 - Unterabschnitt 1 Ausbildung und Prüfung
 - § 28 Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung
 - § 29 Berufspraktische Studien, Modulprüfungen
 - § 30 Ausbildungszeugnis, Note für die berufspraktischen Studien
 - § 31 Fachstudien
 - § 32 Transferphase
 - § 33 Prüfungsformen und Studienleistungen
 - Unterabschnitt 2 Archivarische Staatsprüfung
 - § 34 Archivarische Staatsprüfung
 - Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 35 Übergangsvorschriften
 - § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten