SächsBeamtVG 
                
                
            INHALT
Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)
- Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juni 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Regelung durch Gesetz
 - Abschnitt 2 Beamtenversorgung
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 3 Arten der Versorgung
 - § 4 Teilzeitbeschäftigung, Hauptberuflichkeit
 - Unterabschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
 - § 5 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
 - § 6 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 - § 7 Dienstzeit im Beamtenverhältnis und vergleichbare Zeiten
 - § 8 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung
 - § 9 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
 - § 11 Sonstige Zeiten
 - § 12 Ausbildungszeiten
 - § 13 Zeiten in der Deutschen Demokratischen Republik
 - § 14 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
 - § 15 Höhe des Ruhegehalts
 - § 16 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
 - § 17 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit
 - § 18 Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Zeit mit leitender Funktion
 - Unterabschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
 - § 19 Allgemeines
 - § 20 Sterbegeld
 - § 21 Witwengeld und Unterhaltsbeitrag
 - § 22 Höhe des Witwengeldes
 - § 23 Witwenabfindung
 - § 24 Waisengeld
 - § 25 Höhe des Waisengeldes
 - § 26 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
 - § 27 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit
 - § 28 Beginn der Zahlungen
 - § 29 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 30 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
 - § 31 Versorgung von hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
 - Unterabschnitt 4 Unfallfürsorge
 - § 32 Allgemeines
 - § 33 Dienstunfall
 - § 34 Einsatzversorgung
 - § 35 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
 - § 36 Heilverfahren
 - § 37 Pflegekosten
 - § 38 Unfallausgleich
 - § 39 Unfallruhegehalt
 - § 40 Erhöhtes Unfallruhegehalt
 - § 41 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
 - § 42 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
 - § 43 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 44 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 45 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
 - § 46 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 47 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
 - § 48 Schadensausgleich in besonderen Fällen
 - § 49 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
 - § 50 Meldung und Untersuchungsverfahren
 - § 51 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
 - Unterabschnitt 5 Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit
 - § 52 Übergangsgeld
 - § 53 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
 - § 54 Bezüge bei Verschollenheit
 - Unterabschnitt 6 Familien- und pflegebezogene Leistungen
 - § 55 Familienzuschlag
 - § 56 Ausgleichsbetrag zum Waisengeld
 - § 57 Kindererziehungszuschlag
 - § 58 Pflegezuschlag
 - § 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
 - § 60 Kinderzuschlag zum Witwengeld
 - Unterabschnitt 7 Versorgung besonderer Beamtengruppen
 - § 61 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
 - § 62 Personal an Hochschulen
 - § 63 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
 - Unterabschnitt 8 Gemeinsame Vorschriften
 - § 64 Festsetzung, Zahlung, Zuständigkeit
 - § 65 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 66 Rückforderung von Versorgungsbezügen
 - § 67 Verjährung
 - § 68 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
 - § 69 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
 - § 70 Versorgungsauskunft
 - § 71 Anzeigepflicht
 - Unterabschnitt 9 Ruhens- und Kürzungsbestimmungen
 - § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
 - § 73 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen sowie Alters- und Hinterbliebenengeld
 - § 74 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
 - § 75 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung
 - § 76 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
 - § 77 Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
 - § 78 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
 - § 79 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
 - Unterabschnitt 10 Anpassungen und Dienstherrenwechsel
 - § 80 Allgemeine Anpassung
 - § 80a Inflationsausgleichszahlungen
 - § 80b Monatliche Sonderzahlungen
 - § 81 Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
 - Unterabschnitt 11 Übergangsvorschriften aufgrund des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
 - § 82 Besondere Bestandskraft für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall vor dem 1. April 2014 eingetreten ist
 - § 83 Einordnung der vorhandenen Versorgungsempfänger in die Grundgehaltstabelle des Sächsischen Besoldungsgesetzes
 - § 84 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
 - § 85 Versorgung künftiger Hinterbliebener
 - § 86 Übergangsregelung für frühere Ehegattinnen und Ehegatten und Hinterbliebenenversorgung
 - § 87 Bestimmungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
 - § 88 Besondere Bestimmungen zum Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
 - § 89 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte
 - § 90 Übergangsregelungen zur Minderung des Ruhegehalts
 - Unterabschnitt 12 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
 - § 91 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
 - Abschnitt 3 Alters- und Hinterbliebenengeld
 - Unterabschnitt 1 Altersgeld
 - § 92 Entstehen des Anspruchs
 - § 93 Aberkennung von Altersgeld
 - § 94 Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld
 - § 95 Festsetzung des Altersgeldes
 - § 96 Berechnung des Altersgeldes
 - § 97 Zahlung des Altersgeldes
 - Unterabschnitt 2 Hinterbliebenengeld
 - § 98 Anspruchsvoraussetzungen
 - § 99 Höhe des Hinterbliebenengeldes
 - § 100 Zahlung des Hinterbliebenengeldes
 - Unterabschnitt 3 Weitere Bestimmungen
 - § 101 Anzuwendende Vorschriften
 - § 102 Erneute Berufung von auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamtinnen und Beamten ins Beamtenverhältnis
 - § 102a Nachteilsausgleich bei Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
 - Abschnitt 4 Schlussvorschriften
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 103 Anwendungsbereich
 - § 104 Erlass von Verwaltungsvorschriften
 - § 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
 - § 106 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen
 - Unterabschnitt 2 Übergangsvorschriften
 - § 107 Gewährung des Zuschlags zur Ergänzung des Grundgehalts für am 1. Oktober 2018 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018
 - § 108 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2018 vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
 - § 109 Übergangsregelung für am 1. Januar 2024 vorhandene Beamtinnen und Beamte aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
 - § 110 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2023 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren künftige Hinterbliebene aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
 - Anlage
 - Rechengrößen für die amtsunabhängige Mindestversorgung