EG Sondervermögen „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
- Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
 - § 1 Errichtung des Fonds
 - § 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds
 - § 3 Stellung im Rechtsverkehr
 - § 4 Vermögen des Fonds, Finanzierung und Verpflichtungsermächtigungen
 - § 5 Wirtschaftsplan
 - § 6 Jahresrechnung
 - § 7 Berichtspflicht
 - § 8 (aufgehoben)