RL Clusterförderung 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
 - [zuletz geändert durch RL vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 985 ) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
 - I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
 - VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
 - VII. Verfahren
 - VIII. Inkrafttreten