SächsFrTrSchulG 
                
                
            INHALT
Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
- Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Aufgabe
 - § 2 Begriff der Schulen in freier Trägerschaft
 - Abschnitt 2 Ersatzschulen
 - § 3 Begriff der Ersatzschule und Freien Waldorfschule
 - § 4 Genehmigung
 - § 5 Genehmigungsvoraussetzungen
 - § 6 Erlöschen der Genehmigung
 - § 7 Anzeigepflicht
 - § 8 Anerkennung
 - Abschnitt 3 Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen
 - § 9 Begriff der Ergänzungsschule, Anzeigepflicht
 - § 10 Untersagung des Betriebs
 - § 11 Anerkennung
 - § 12 Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen
 - Abschnitt 4 Staatliche Finanzhilfe
 - § 13 Voraussetzungen
 - § 14 Umfang
 - § 15 Teilhabeanspruch
 - § 16 Statistisches Landesamt
 - Abschnitt 5 Schulaufsicht, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 17 Schulaufsicht und Schulaufsichtsbehörden
 - § 18 Ordnungswidrigkeiten
 - § 19 Beurlaubung und Anrechnung von Beschäftigungszeiten
 - § 20 Rechtsverordnungen
 - § 21 Einschränkung eines Grundrechtes
 - § 22 Übergangsvorschriften
 - § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten