Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit (Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung – SächsEMAVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juli 2024
 - Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Berücksichtigung des Umfangs einer Teilzeitbeschäftigung und Rundungsregelung
 - Teil 2 Erschwerniszulagen
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 4 Aufwandsabgeltung und allgemeine Ausschlussregelung
 - Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
 - Unterabschnitt 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
 - § 5 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 6 Höhe und Berechnung der Zulage
 - § 7 Weitergewährung der Zulage
 - § 8 Ausschluss oder Verringerung der Zulage
 - Unterabschnitt 2 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
 - § 8a Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
 - Unterabschnitt 3 Zulage für Tauchertätigkeit
 - § 9 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 10 Höhe der Zulage
 - Unterabschnitt 4 Zulage für den Umgang mit Explosivstoffen
 - § 11 Sprengstoffzulage
 - Unterabschnitt 5 Zulage für Notfallsanitätertätigkeiten
 - § 11a Notfallsanitäterzulage
 - Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
 - § 12 Entstehung des Anspruchs
 - § 13 Weitergewährung einer Zulage
 - § 14 Zulage für besondere polizeiliche Organisationseinheiten
 - § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
 - § 15a Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
 - § 15b Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung
 - § 15c Zulage für Observationskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz
 - Teil 3 Mehrarbeitsvergütung
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 16 Bereiche mit vergütungsfähiger Mehrarbeit
 - § 17 Allgemeine Voraussetzungen
 - Abschnitt 2 Höhe und Berechnung der Vergütung
 - § 18 Höhe der Vergütung
 - § 19 Höhe der Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
 - § 20 Ermittlung der Mehrarbeitsstunden
 - Abschnitt 3 Übergangsbestimmungen
 - § 21 Besondere Vergütungssätze
 - § 22 (aufgehoben)