DVOGefHundG 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Mai 2003
 - § 1 Gefährlichkeitsvermutung
 - § 2 Sachverständige im Hundewesen
 - § 3 Sachkunde
 - § 4 Prüfung der Sachkunde
 - § 5 Nachweis der Sachkunde
 - § 6 In-Kraft-Treten