Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) ¹
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung – SächsHafVO) ¹
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 8. August 2013
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Anwendung anderer Vorschriften
 - § 4 Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
 - § 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
 - Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
 - Unterabschnitt 1 Grundsätzliches
 - § 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
 - § 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
 - § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
 - § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen
 - § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
 - § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
 - § 12 Reinhaltung des Hafens
 - § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen
 - Unterabschnitt 2 Meldepflichten, Erlaubnisse
 - § 14 An- und Abmeldung
 - § 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
 - § 16 Besondere Zustimmung zum Einlaufen
 - Unterabschnitt 3 Verkehr und Aufenthalt im Hafen
 - § 17 Schlepp- und Schubverkehr
 - § 18 Zuweisung von Liegeplätzen
 - § 19 Festmachen und Ankern
 - § 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
 - § 21 Überquerungsrecht
 - § 22 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
 - § 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
 - § 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land
 - § 25 Eigenversorgung mit Treibstoffen
 - Unterabschnitt 4 Umschlag
 - § 26 Benutzung von Hafenanlagen
 - § 27 Beseitigung störender Sachen
 - § 28 Abstellen von Gütern
 - Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
 - § 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
 - § 30 Liegeplätze für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
 - § 31 Festmachen von Fahrzeugen
 - § 32 Fluchtwege
 - § 33 Laden und Löschen
 - § 34 Aufenthalt an Bord
 - § 35 Aufsicht
 - § 36 Wache und Alarm
 - § 37 Umschlagleitungen
 - § 38 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger Stoffe und verflüssigter Gase
 - § 39 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
 - § 40 Verhalten nach dem Umschlag
 - Abschnitt 4 Vorschriften über Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
 - § 41 Binnenschifffahrtsinformationsdienste
 - Abschnitt 5 Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften
 - § 42 Ergänzende Vorschriften
 - § 43 Ausnahmen
 - § 44 Aushang der Verordnung
 - § 45 Ordnungswidrigkeiten
 - § 46 Inkrafttreten und Außerkrafttreten