RL VEA 
                
                
            INHALT
Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA)
- Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA)
 - [geändert durch RL vom 28. Juni 2023 (SächsABl. S. 840) mit Wirkung vom 14. Juli 2023]
 - Inhaltsübersicht
 - A Gemeinsame Bestimmungen Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
 - B Bestimmungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - I. Gegenstand der Förderung
 - II. Zuwendungsempfänger
 - III. Zuwendungsvoraussetzungen
 - IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - V. Bemessungsgrundlage
 - VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
 - VII. Verfahren
 - C Bestimmungen des Staatsministeriums des Innern
 - I. Gegenstand der Förderung
 - II. Zuwendungsempfänger
 - III. Zuwendungsvoraussetzungen
 - IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - V. Bemessungsgrundlage
 - VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
 - VII. Verfahren
 - D Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 1 )
 - Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Kinder und Jugendliche
 - Anlage 2 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 2)
 - Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer
 - Anlage 3 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 3)
 - Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Senioren
 - Anlage 4 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 4)
 - Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Zweiradfahrzeuge
 - Anlage 5 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a)
 - Stationäre Jugendverkehrsschulen
 - Anlage 6 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe b)
 - Mobile Jugendverkehrsschulen
 - Anlage 7 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe c)
 - Mobile Kindergartenverkehrsschulen