LJHG 
                
                
            INHALT
Bekanntmachung der Neufassung des Landesjugendhilfegesetzes
- Bekanntmachung der Neufassung des Landesjugendhilfegesetzes
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. Juni 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe
 - § 1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt
 - § 2 Satzung des Jugendamtes
 - § 3 Jugendhilfeausschuss
 - § 4 Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
 - § 5 Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
 - § 6 Unterausschüsse
 - § 7 Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
 - § 8 Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden
 - § 9 Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Aufgaben des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen
 - § 10 Landesjugendamt
 - § 11 Landesjugendhilfeausschuss
 - § 12 Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
 - § 13 Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses, Dauer der Mitgliedschaft
 - § 14 Widerspruchs- und Beanstandungsrecht
 - Abschnitt 2 Oberste Landesjugendbehörden, Unterrichtung des Landtags
 - § 15 Oberste Landesjugendbehörden
 - § 16 Unterrichtung des Landtags
 - Abschnitt 3 Träger der freien Jugendhilfe
 - § 17 Leistungen freier Träger
 - § 18 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
 - § 19 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
 - Abschnitt 4 Jugendhilfeplanung
 - § 20 Beteiligung an der Planung
 - Abschnitt 5 Schulsozialarbeit
 - § 21 Schulsozialarbeit
 - Abschnitt 6 Frühförderung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Pflegestellen und Einrichtungen
 - § 22 Frühförderung
 - § 23 Erlaubnis zur Kindertagespflege und zur Vollzeitpflege
 - § 24 Erteilung, Versagung der Erlaubnis
 - § 25 Mitteilungspflichten der Kindertagespflege- und Pflegepersonen
 - § 26 Rechte des Jugendamtes
 - § 27 Aufsicht für den Betrieb von Einrichtungen
 - § 28 Mitwirkung des Jugendamtes
 - § 29 Eignung des Personals
 - § 30 Mitteilungspflichten der Einrichtungsträger und Jugendämter
 - § 31 Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen
 - § 32 Sicherstellung des Schulunterrichtes bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung
 - Abschnitt 7 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
 - § 32a Verteilung
 - § 32b Medizinische Untersuchung
 - § 32c Verwaltungskostenpauschale
 - § 32d Ausschluss des Vorverfahrens
 - Abschnitt 8 Sonstige Vorschriften
 - § 33 Zuständigkeiten
 - § 34 Befreiung von familiengerichtlicher Aufsicht
 - § 35 Verwaltung des Mündelvermögens
 - § 36 Zusammenarbeit
 - § 37 Zuständigkeit nach dem Jugendschutzgesetz
 - § 38 Anerkennung als Vormundschaftsverein
 - § 39 Vereinsbeistandschaften
 - § 39a Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
 - Abschnitt 9 Übergangs-, Durchführungs- und Verwaltungsvorschriften
 - § 40 Anwendung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
 - § 41 Verwaltungsvorschriften
 - § 42 (Inkrafttreten)