AOJwD 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. Dezember 2004
 - § 1 Geltungsbereich und Erwerb der Befähigung
 - § 2 Voraussetzungen der Einstellung
 - § 3 Bewerbung und Einstellung
 - § 4 Dienstverhältnis und Dienstbezeichnung
 - § 5 Dauer des Vorbereitungsdienstes
 - § 6 Leitung der Ausbildung
 - § 7 Praktische Ausbildung
 - § 8 Theoretische Ausbildung
 - § 9 Schriftliche Arbeiten
 - § 10 Befähigungsbericht
 - § 11 Bewertung der Leistungen
 - § 12 Entlassung
 - § 13
 - § 14 Inkrafttreten