Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)
 - [geändert durch VwV vom 1. August 2023 (SächsABl. S. 1146) mit Wirkung ab 1. Januar 2023]
 - Teil A: Allgemeine Regelungen
 - I. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Allgemeine Zuwendungsbestimmungen
 - IV. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
 - V. Verfahren
 - VI. Vorzulegende Nachweise und Unterlagen
 - Teil B: Maßnahmespezifische Regelungen
 - Abschnitt 1 Förderung im Handlungsfeld „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
 - Abschnitt 2 Förderung im Handlungsfeld „Stärkung der Kindertagespflege“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
 - Abschnitt 3 Förderung im Handlungsfeld „Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
 - Abschnitt 4 Förderung im Handlungsfeld „sprachliche Bildung fördern“
 - Teil C: Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlage
 - Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung Aufgabenprofil der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren