Landeswahlordnung – LWO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 19. März 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Wahlorgane
 - § 1 Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter sowie Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
 - § 2 Bildung der Wahlausschüsse
 - § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
 - § 4 Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Wahlvorstand
 - § 5 Briefwahlvorsteherinnen und Briefwahlvorsteher sowie Briefwahlvorstand
 - § 6 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 7 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
 - § 8 Geldbußen
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
 - Unterabschnitt 1 Wahlbezirke
 - § 9 Allgemeine Wahlbezirke
 - § 10 Sonderwahlbezirke
 - Unterabschnitt 2 Wählerverzeichnis
 - § 11 Führung des Wählerverzeichnisses
 - § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
 - § 13 Eintragung bei Wohnungswechsel
 - § 14 Einspruch gegen die Antragsablehnung und Streichung, Beschwerde
 - § 15 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
 - § 16 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
 - § 17 Wahlbenachrichtigung
 - § 18 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
 - § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
 - § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - Unterabschnitt 3 Wahlscheine
 - § 22 Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 23 Wahlscheinanträge
 - § 24 Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen
 - § 25 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - § 26 Sperrvermerk im Wählerverzeichnis
 - § 27 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines, Beschwerde
 - Unterabschnitt 4 Wahlvorschläge, Stimmzettel
 - § 28 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 29 Beteiligungsanzeige, Beseitigung von Mängeln
 - § 30 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge, voneinander abweichende Erklärungen der Vertrauenspersonen
 - § 30a Besondere Anforderungen an Kreiswahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Sächsischen Wahlgesetzes
 - § 31 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter
 - § 32 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
 - § 33 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
 - § 34 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
 - § 35 Inhalt und Form der Landeslisten
 - § 36 Vorprüfung der Landeslisten durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
 - § 37 Zulassung der Landeslisten
 - § 38 Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten
 - § 39 Stimmzettel, Wahlumschläge
 - Unterabschnitt 5 Wahlräume, Wahlzeit
 - § 40 Wahlräume, Wahlkabinen, Wahlurne
 - § 41 Wahlzeit
 - § 42 Wahlbekanntmachung der Gemeinde
 - § 43 Sonderregelungen für das Siedlungsgebiet der Sorben
 - Abschnitt 3 Wahlhandlung
 - Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 44 Ausstattung des Wahlvorstandes
 - § 45 Eröffnung der Wahlhandlung
 - § 46 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
 - § 47 Stimmabgabe
 - § 48 Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
 - § 49 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheines
 - § 50 Schluss der Wahlhandlung
 - Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen
 - § 51 Stimmabgabe mit Wahlschein in Sonderwahlbezirken
 - § 52 Stimmabgabe mit Wahlschein vor beweglichem Wahlvorstand
 - § 53 Briefwahl
 - Abschnitt 4 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
 - § 54 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 55 Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
 - § 56 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 57 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
 - § 58 Wahlniederschrift
 - § 59 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 60 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 61 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 62 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 63 Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
 - § 64 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
 - § 65 Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter
 - Abschnitt 5 Nachwahl, Wiederholungswahl, Ersatzwahl, Berufung von Listennachfolgern
 - § 66 Nachwahl
 - § 67 Wiederholungswahl
 - § 68 Ersatzwahl
 - § 69 Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern
 - Abschnitt 6 Wahlstatistische Auszählungen
 - § 70 Wahlstatistische Auszählungen
 - § 71 Durchführende Stellen
 - § 72 Kommunalstatistiken
 - § 73 Veröffentlichung der Ergebnisse
 - Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
 - § 74 Öffentliche Bekanntmachungen
 - § 75 Zustellungen, Schriftform, Fristen
 - § 76 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
 - § 77 Sicherung der Wahlunterlagen
 - § 78 Vernichtung von Wahlunterlagen
 - § 79 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlagen