Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023 
                
                
            INHALT
Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023)
- Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023)
 - [geändert durch RL vom 10. Juni 2024 (SächsABl. S. 675) mit Wirkung ab 10. Juni 2024]
 - Teil 1 ELER-finanzierte Vorhaben
 - A. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
 - B. Voraussetzungen der Förderung
 - I. Allgemeine Voraussetzungen der Förderung
 - II. Besondere Voraussetzungen der Förderung
 - III. Verpflichtungen
 - C. Verfahren
 - I. Aufrufe (gilt für B.2, C.1, C.2 und C.3)
 - II. Antragsverfahren
 - III. Auswahl der Vorhaben
 - IV. Bewilligungsverfahren
 - V. Vorschusszahlungen
 - VI. Auszahlungsverfahren
 - VII. Verrechnung
 - VIII. Ablehnung, Rücknahme, Widerruf, Erstattung
 - IX. Umgehungsklausel
 - X. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
 - XI. Übertragung der Förderung
 - Teil 2 Landesfinanzierte Maßnahmen
 - Teil 3 GAK-finanzierte Maßnahmen
 - Teil 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsregelungen
 - Anlagen
 - Anlage 1 (zu Teil 1 Buchstabe A)
 - EU-Rechtsgrundlagen
 - Anlage 2 (zu Teil 1 Buchstabe C Ziffer IV Nummer 3)
 - Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Maßnahmen
 - Anlage 3
 - Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben und Kosten für ELER-finanzierte Fördermaßnahmen