Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung – SächsPersVWVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Juni 2022
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Wahl des Personalrats
 - Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
 - § 2 Feststellung der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
 - § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
 - § 4 Vorabstimmungen
 - § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
 - § 6 Wahlausschreiben
 - § 7 Vorschlagslisten
 - § 8 Inhalt der Vorschlagslisten
 - § 9 Sonstige Erfordernisse
 - § 10 Behandlung der Vorschlagslisten, ungültige Vorschlagslisten
 - § 11 Nachfrist für die Einreichung von Vorschlagslisten
 - § 12 Bezeichnung der Vorschlagslisten
 - § 13 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
 - § 14 Sitzungsniederschriften
 - § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmen
 - § 16 Wahlhandlung
 - § 17 Briefwahl
 - § 18 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen
 - § 19 Anordnung der Briefwahl
 - § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 21 Wahlniederschrift
 - § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
 - § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - Abschnitt 2 Wahlverfahren bei Listenwahl
 - § 25 Voraussetzungen, Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
 - § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
 - Abschnitt 3 Wahlverfahren bei Personenwahl
 - § 28 Voraussetzungen, Stimmzettel und Stimmabgabe bei Vorliegen einer Vorschlagsliste
 - § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
 - § 30 Voraussetzungen, Stimmzettel und Stimmabgabe bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters
 - Teil 2 Wahl der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
 - Abschnitt 1 Wahl des Bezirkspersonalrats
 - § 31 Anzuwendende Vorschriften
 - § 32 Leitung der Wahl
 - § 33 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
 - § 34 Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder
 - § 35 Gleichzeitige Wahl
 - § 36 Wahlausschreiben
 - § 37 Sonstige Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
 - § 38 Sitzungsniederschriften
 - § 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
 - § 40 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - Abschnitt 2 Wahl des Hauptpersonalrats
 - § 41 Anzuwendende Vorschriften
 - § 42 Leitung der Wahl
 - § 43 Durchführung der Wahl nach Bezirken
 - Abschnitt 3 Wahl des Gesamtpersonalrats
 - § 44 Anzuwendende Vorschriften
 - Teil 3 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - § 46 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
 - Teil 4 Sonstige Vorschriften, Schlussbestimmungen
 - § 47 Berechnung von Fristen
 - § 48 Inkrafttreten und Außerkrafttreten