Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 23. Dezember 2022
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweckbestimmung
 - § 2 Anwendungsbereich
 - § 3 Arten von Unterstützungsangeboten
 - § 4 Anbieter von Unterstützungsangeboten
 - § 5 Weitere Begriffsbestimmungen
 - Teil 2 Anerkennung
 - § 6 Anerkennungserfordernis
 - § 7 Zuständigkeit
 - § 8 Voraussetzungen für die Anerkennung von Betreuungsangeboten und kombinierten Angeboten zur Betreuung und Entlastung
 - § 9 Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Entlastung
 - § 10 Voraussetzungen für die Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern
 - § 11 Veröffentlichung
 - § 12 Anerkennung nach Widerruf
 - Teil 3 Qualitätssicherung
 - § 13 Mitwirkung
 - § 14 Zusammenarbeit der Pflegekassen und des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
 - § 15 Berichtspflichten
 - § 16 Fachservicestelle
 - Teil 4 Förderung
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 17 Grundlagen der Förderung
 - § 18 Durchführung des Zuwendungsverfahrens
 - Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen
 - § 19 Förderung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
 - § 20 Förderung von Initiativen des Ehrenamts
 - § 21 Förderung von Nachbarschaftshelferkontaktstellen
 - § 22 Förderung der Selbsthilfe
 - § 23 Förderung von Modellvorhaben
 - Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 24 Übergangsvorschriften
 - § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten