VwV Radfahrausbildung 
                
                
            INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Verkehrserziehung (VwV Radfahrausbildung)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Verkehrserziehung (VwV Radfahrausbildung)
 - (berichtigt vom 23. August 2021 [SächsABl. S. 1139])
 - I. Zielgruppe und Zweck
 - II. Bestandteile der Radfahrausbildung
 - III. Durchführung
 - IV. Pflichten des Schulträgers und der Schule
 - V. Vereinbarung zwischen den Beteiligten
 - VI. Jahresbelegungsplan
 - VII. Aufsicht
 - VIII. Durchführungsort
 - IX. Beschaffenheit der Fahrräder
 - X. Information der Erziehungsberechtigten
 - XI. Inkrafttreten und Außerkrafttreten