Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (Zuständigkeitsverordnung Rechtshilfe – Rh-ZuVO)
 - § 1 Übertragung der Ausübung der Bewilligungsbefugnisse
 - § 2 Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz
 - § 3 Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft
 - § 4 Zuständigkeit anderer Staatsministerien
 - § 5 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft
 - § 6 Zuständigkeit für eingehende Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
 - § 7 Zuständigkeit für ausgehende Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
 - § 8 Zuständigkeit der Polizeibehörden
 - § 9 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten