Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich
 - § 2 Betroffener Personenkreis
 - § 3 Zuständigkeit
 - § 4 Verschlusssachen
 - § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
 - § 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
 - Abschnitt 2 Überprüfungsarten
 - § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
 - § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
 - § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
 - § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
 - Abschnitt 3 Datenerhebung und Verfahren
 - § 11 Befugnis zur Datenerhebung
 - § 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
 - § 13 Sicherheitserklärung
 - § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
 - § 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
 - § 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung
 - Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
 - § 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
 - § 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen
 - § 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
 - § 22 Übermittlung und Zweckbindung
 - § 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
 - § 24 Auskunft
 - Abschnitt 5 Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlichen Bereich
 - § 25 Anwendungsbereich
 - § 26 Zuständigkeit
 - § 27 Sicherheitserklärung
 - § 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
 - § 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
 - § 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
 - § 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
 - § 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
 - Abschnitt 6 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
 - § 33 Reisebeschränkungen
 - § 34 Rechtsverordnung
 - § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes
 - § 37 Einschränkung von Grundrechten
 - § 38 Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter