SächsAGTierGesG 
                
                
            INHALT
Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG)
- Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 17. August 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Zuständigkeiten und Aufgaben
 - § 1 Zuständige Behörden und ihre Aufgaben
 - § 2 Ermächtigungen
 - § 3 Anzeige
 - § 4 Approbierter Tierarzt
 - § 5 Ordnungsbehördliche Aufgaben und Maßnahmen
 - § 6 Übertragung von Aufgaben und Heranziehung von außerhalb der zuständigen Behörde tätigen Tierärzten, Hinzuziehung von Sachverständigen
 - § 7 Befugnis zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen
 - § 8 Verpflichtungen des Tierhalters
 - § 9 Untersuchungseinrichtung
 - § 10 Tierseuchenbekämpfungszentren und Task Force Tierseuchenbekämpfung
 - § 11 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 12 Datenverarbeitung
 - Abschnitt 2 Tierseuchenkasse
 - Unterabschnitt 1 Aufgaben und Rechtsstellung der Tierseuchenkasse
 - § 13 Rechtsstellung
 - § 14 Aufgaben
 - § 15 Satzungen und Geschäftsordnung
 - § 16 Rechtsaufsicht
 - Unterabschnitt 2 Organe und Verwaltung
 - § 17 Organe
 - § 18 Aufgaben und Rechtsstellung des Verwaltungsrates
 - § 19 Aufgaben und Rechtsstellung des Geschäftsführers
 - § 20 Beschäftigte
 - Unterabschnitt 3 Finanzwirtschaft
 - § 21 Haushalts- und Wirtschaftsführung
 - § 22 Einnahmen und Ausgabendeckung
 - § 23 Beiträge der Tierhalter
 - § 24 Erstattungen des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse und sonstige Einnahmen der Tierseuchenkasse
 - Unterabschnitt 4 Verfahren bei Entschädigungen, Kostenerstattungen, Beihilfen und weiteren Leistungen
 - § 25
 - § 26 Verfahren bei der Gewährung von Beihilfen und weiteren Leistungen
 - Unterabschnitt 5 Tiergesundheitsdienste
 - § 27 Aufgaben
 - § 28 Aufgabenträger
 - Unterabschnitt 6 Kosten
 - § 29 Kostenanteil des Freistaates Sachsen
 - § 30 Kostenanteil der Tierseuchenkasse
 - § 31 Zuwendung des Freistaates Sachsen für die Tiergesundheitsdienste
 - § 32 Kosten für Monitoring und für die Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
 - § 33 Kostenanteil der Tierhalter
 - Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
 - § 34 Inkrafttreten und Außerkrafttreten