Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG)
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2023
 - Teil 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Gliederung der Staatsverwaltung
 - Teil 2 Die obersten Staatsbehörden
 - § 3 Einteilung
 - § 4 Aufgaben
 - § 5 Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden
 - Teil 3 Die allgemeine Staatsbehörde
 - § 6 Landesdirektion Sachsen
 - Teil 4 Die besonderen Staatsbehörden
 - § 7 Einteilung und räumliche Gliederung
 - § 7a Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei
 - § 8 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
 - § 9 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
 - § 10 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
 - § 11 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus
 - § 12 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
 - § 13 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - § 14 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
 - § 15 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
 - § 15a Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung
 - Teil 5 Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht
 - § 16 Übertragung von Zuständigkeiten
 - § 17 Fach- und Dienstaufsicht
 - § 18 Selbsteintrittsrecht
 - Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 19 Aufhebung von Rechtsverordnungen
 - § 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten