Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit bei einer Sparkasse in der DDR bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit bei einer Sparkasse in der DDR bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG

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