Bemessung des Sterbegeldes in Versorgungsfällen mit Ruhensberechnung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtVG, Tz. 18.1.11 BeamtVGVwV)
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Bemessung des Sterbegeldes in Versorgungsfällen mit Ruhensberechnung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtVG, Tz. 18.1.11 BeamtVGVwV)

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